Sichere

Baumfällung

Baumfällung auf engstem Raum

Als speziell ausgebildete Baumkletterer können wir mit Seilunterstützung Bäume auch dort fällen wo der Einsatz von Arbeitsbühnen nicht möglich ist und der Fällbereich begrenzt ist. Der Baum wird dabei Ast für Ast in Stücken abgetragen. Wenn die Stammstücken nicht frei fallen können, werden diese auch einzeln abgeseilt und sicher zu Boden gebracht.

 

Baumfällung mit einer Arbeitsbühne
Baumfällung mit Seilklettertechnik

Wann dürfen Bäume gefällt werden?

Nach Sturmschäden oder durch Krankheiten können Bäume so geschädigt sein, dass eine Fällung unumgänglich ist. Wir können bei Bedarf ihre Bäume auch im Rahmen einer Baumkontrolle auf ihre Stand- und Bruchsicherheit prüfen. 

Grundsätzlich müssen Baumfällungen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. März erfolgen (Bundesnaturschutzgesetz). Ausnahmen gibt es jedoch für:

  • gärtnerisch genutzte Anlagen
  • bei akuten Gefahren (z.B. Schieflage nach einem Sturm, Befall mit stark holzzersetzenden Baumpilzen)

Welche Bäume darf man fällen?

Jede Stadt oder Gemeinde regelt in ihrer Baumschutzsatzung die Vorgaben für Baumpflegemaßnahmen und bei welchen Bäumen vor einer Baumfällung eine Genehmigung eingeholt werden muss. Teilweise können die Regelungen in den einzelnen Regionen stark voneinander abweichen. Auch können starke Baumrückschnitte oder Eingriffe in den Wurzelbereich genehmigungspflichtig sein. 

Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung für eine Baumfällgenehmigung! 

Baumschutzsatzungen und Anträge für eine Fällgenehmigung in der Region östliches Havelland, Berlin und Potsdam: