Sichere
Baumfällung
Baumfällung auf engstem Raum
Als speziell ausgebildete Baumkletterer können wir mit Seilunterstützung Bäume auch dort fällen wo der Einsatz von Arbeitsbühnen nicht möglich ist und der Fällbereich äußert begrenzt ist. Der Baum wird dabei Ast für Ast in Stücken abgetragen. Wenn die Stammstücken nicht frei fallen können, können diese auch einzeln abgeseilt und sicher zu Boden gebracht werden.


Wann dürfen Bäume gefällt werden?
Nach Sturmschäden oder durch Krankheiten können Bäume so geschädigt sein, dass eine Fällung unumgänglich ist. Auch Baumaßnahmen oder erhöhte Sicherheitsanforderungen können eine Baumfällung notwendig machen.
Grundsätzlich müssen Baumfällungen im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 1. März erfolgen (Bundesnaturschutzgesetz). Ausnahmen gibt es jedoch für:
- gärtnerisch genutzte Anlagen
- bei akuten Gefahren (z.B. Schieflage nach einem Sturm)
Welche Bäume darf man fällen?
Jede Stadt oder Gemeinde regelt in ihrer Baumschutzsatzung die Vorgaben für Baumpflegemaßnahmen und bei welchen Bäume vor einer Fällung eine Genehmigung eingeholt werden muss. Teilweise können die Regelung in den einzelnen Region stark voneinander abweichen.
Wir beraten Sie gerne bei der Antragstellung.
Baumschutzsatzungen in der Region östliches Havelland: