Leistungen I Baumfällung

Sichere Baumfällung mit Augenmaß und Erfahrung

Sichere Baumfällungen für Privat- und Gewerbekunden im Havelland und westlichen Berlin.

Baumdienst Arborfactum

Sichere Baumfällung auch auf engem Raum und in schwierigen Lagen

Nicht jeder Baum lässt sich auf freier Fläche fällen. Als speziell ausgebildete Baumkletterer führen wir sichere Baumfällungen auch dort durch, wo der Einsatz von Hubarbeitsbühnen nicht möglich ist und nur wenig Platz zur Verfügung steht. Mithilfe moderner Seilklettertechnik (SKT) können wir Bäume kontrolliert und präzise Stück für Stück abtragen. Dabei wird der Baum von oben nach unten demontiert. Äste und Stammteile werden je nach Standort kontrolliert abgeworfen oder mittels Seiltechnik sicher zu Boden abgelassen. So lassen sich Schäden an Gebäuden, Zäunen, Gärten oder anderen schützenswerten Bereichen zuverlässig vermeiden. Diese Methode eignet sich besonders für Baumfällungen auf Privatgrundstücken sowie in dicht bebauten Wohngebieten im Havelland, Falkensee, Wustermark, Dallgow-Döberitz und dem westlichen Berliner Umland.

Baumfällung bei Sturmschäden, Krankheiten und akuter Gefährdung

Beschädigte oder erkrankte Bäume stellen häufig ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar. Nach Stürmen, durch Pilzbefall oder aufgrund von Alterserscheinungen kann die Stand- und Bruchsicherheit eines Baumes so stark beeinträchtigt sein, dass eine fachgerechte Baumfällung notwendig wird. Im Rahmen einer professionellen Baumkontrolle beurteilen wir den Zustand Ihrer Bäume und beraten Sie zu den erforderlichen Maßnahmen.

Da Baumfällungen dem Schutz von Natur und Artenvielfalt unterliegen, dürfen sie gemäß Bundesnaturschutzgesetz in der Regel nur zwischen 1. Oktober und 28./29. Februar durchgeführt werden. In bestimmten Fällen sind jedoch Ausnahmen möglich.

Ausnahmen bestehen beispielsweise für:

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung

Baumfällgenehmigung

Ob für eine Baumfällung eine Genehmigung erforderlich ist, richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Je nach Baumschutzsatzung können auch starke Rückschnitte oder Eingriffe im Wurzelbereich genehmigungspflichtig sein.

Wir unterstützen Sie bei der Prüfung der Anforderungen und beraten Sie gerne bei der Beantragung einer Baumfällgenehmigung.